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Kostenlose Beratung

Psychische Gefährungs­beurteilung

Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBU Psych) erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden, Sie legen gleichzeitig den Grundstein für ein zielgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und ein gesundes und leistungsfähiges Unternehmen.


Ablauf einer psychischen Gefährdungsbeurteilung

Vorbereitung und Projektplanung

Wir unterstützen Sie bei allen vorbereitenden Schritten inklusive Erstellen eines konkreten Projektplans und Kommunikationskonzepts.

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    Unsere Kick-Off Veranstaltungen holen die verschiedenen Beteiligten (Mitarbeitende/ Führungskräfte/Betriebsrat) im Unternehmen zielgruppengerecht ab. Dazu gehören auch Multiplikatorenschulungen und die fachliche wie operative Unterstützung des Arbeitskreises. Mit unserem Erfahrungswissen helfen wir Ihnen, einen passenden Projekt- und Kommunikationsplan für Ihr Unternehmen zu erstellen (inkl. fortlaufender Dokumentation), der darauf abzielt, eine hohe Akzeptanz und Partizipation bei allen Beteiligten zu schaffen und so den Grundstein legt für eine erfolgreiche GBU Psych.

Festlegen von Tätigkeitsgruppen

Mit unserem fachlichen Know How helfen wir Ihnen dabei, Tätigkeitsgruppen zu identifizieren, die inhaltlichen sowie datenschutztechnischen Aspekten gerecht werden. 

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    Die GBU Psych trifft Aussagen über spezifische Tätigkeitsgruppen im Unternehmen, die sich hinsichtlich der psychischen Belastungen maßgeblich voneinander unterscheiden. Wir unterstützen Sie dabei, diese Analyseeinheiten festzulegen und Tätigkeitsgruppen so zusammenzufassen, dass sie eine valide Basis für die GBU Psych darstellen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur fachlich-inhaltliche Aspekte, sondern vor allem auch datenschutzrelevante Punkte.

Erfassen der psychischen Belastungen

Passend zu den spezifischen Voraussetzungen Ihres Unternehmens schlagen wir ein geeignetes Analysetool vor und unterstützen Sie bei der operativen Umsetzung. 

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    Zur Unterstützung bei der Projektplanung gehört auch das Festlegen eines geeigneten Analysetools, um die psychischen Belastungen im Unternehmen valide erfassen zu können. Hier stehen Ihnen verschiedene Methoden zur Verfügung (online oder analoger Fragebogen/ moderierte Workshops/ Beobachtungsinterviews/ Begehungen). Wir beraten Sie nicht nur bei der Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens, sondern auch mit unserer arbeitspsychologischen Kompetenz in der Durchführung der Analyse. Dabei berücksichtigen wir gleichermaßen bereits vorhandene Ressourcen im Unternehmen wie auch Entwicklungspotenziale in den einzelnen Tätigkeitsgruppen. Sie erhalten jeweils eine tätigkeitsgruppenspezifische als auch -übergreifende Auswertung über alle Gruppen hinweg.

Entwickeln und Umsetzen von Maßnahmen

Wir unterstützen Sie bei der lösungsorientierten Identifikation geeigneter Maßnahmen und beim Erstellen eines entsprechenden Umsetzungsplans.

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    Basierend auf den Ergebnissen der Analyse erarbeiten wir gemeinsam einen Maßnahmenplan, der die identifizierten Handlungsfelder systematisch und zielgenau abdeckt. Der Maßnahmenplan zielt dabei darauf ab, die Arbeitsverhältnisse gesundheitsförderlich(er) zu gestalten. Dementsprechend leiten wir vorrangig Maßnahmen zur Verhältnisprävention (z.B. technische, prozessorientierte) ab, die wir bei Bedarf durch verhaltenspräventive Aspekte ergänzen. Gerne unterstützen wir auch hier in der Kommunikation der Ergebnisse an die Belegschaft. 

Wirksamkeitskontrolle

Schließlich helfen wir Ihnen dabei, die umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu bewerten.

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    Abhängig von den festgelegten Maßnahmen und mit einem adäquaten zeitlichen Abstand bewerten wir die umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit. Ähnlich wie bei der Analyse der psychischen Belastungen stehen Ihnen auch hier verschiedene Tools zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchführung dieser Wirksamkeitsbewertung. 

Aktualisierung und Fortschreibung

Unsere fachliche Einschätzung hilft Ihnen ebenfalls dabei, festzustellen, wann eine erneute Durchführung der GBU Psych notwendig ist.

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    Weil sich unsere Arbeitsumgebung und damit auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit sehr dynamisch verändern, ist eine regelmäßige Neubewertung der GBU Psych notwendig. Wir unterstützen Sie dabei, die Aktualität der GBU Psych zu überprüfen und den Prozess zu gegebener Zeit wieder zu durchlaufen. Indem Sie alle Prozessschritte der GBU Psych durchlaufen, legen Sie den Grundstein für ein strategisches BGM und die nachhaltige Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens Ihrer Mitarbeitenden.

Infoguide erhalten

Wir senden dir gerne genauere Infos zum Prozess und der Durchführung einer GBU-Psych zu. Trage dazu deine E-Mail Adresse in unser Formular ein.

Infomaterial zur Gefährdungsbeurteilung Psych

Fragen zur GBU Psych

Bei Heavo verstehen wir, dass die Einführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBU Psych) viele Fragen aufwerfen kann. Unsere FAQ-Sektion ist hier, um Ihnen einen ersten Überblick zu geben und die am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten. 

Haben Sie nicht gefunden, wonach Sie suchen, oder benötigen Sie eine detailliertere Beratung? Unser Team aus Experten/innen steht bereit, um Sie individuell zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

unsere Expertin für die GBU Psych

Psychische Gefährdungsbeurteilung (GBU Psych)

Was ist eine GBU Psych?

Die GBU Psych ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, bei dem psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfasst, bewertet und minimiert werden sollen. Ziel ist es, die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden durch verhältnispräventive Maßnahmen zu schützen und zu fördern. Die GBU Psych stellt die sinnvolle und notwendige Ergänzung zur physischen Gefährdungsbeurteilung dar und betrachtet dabei gleichermaßen positive wie negative Belastungen im Unternehmen und in den jeweiligen Tätigkeitsgruppen. 

Warum ist eine GBU Psych wichtig für mein Unternehmen?

Mit der (richtigen) Durchführung der GBU Psych erfüllen Sie als Arbeitgeber/in nicht nur die gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden, Sie schaffen ebenfalls gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen, die einen positiven Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden haben können. Die GBU Psych kann so unter anderem zu einem besseren Arbeitsklima, einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität sowie verringerten Fehlzeiten beitragen. Langfristig hilft sie Ihnen dabei, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung strategisch und zielgerichtet umzusetzen und ein gesundes und resilientes Unternehmen zu schaffen. 

Welche Faktoren werden bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung betrachtet?

Die GBU Psych betrachtet die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden ganzheitlich und nimmt dabei alle wesentlichen Faktoren, die einen positiven oder negativen Einfluss auf die psychische Gesundheit haben können, in Betracht. Dazu zählen die konkreten Arbeitsinhalte (u.a. Handlungsspielraum, Vollständigkeit, Abwechslungsreichtum), die Arbeitsorganisation (u.a. Arbeitszeit, Kommunikation, Schnittstellenarbeit), die Arbeitsumgebung (u.a. Lärm, Licht, Temperatur) sowie die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz (sowohl zu den Führungskräften als auch zu den Mitarbeitenden bzw. Kollegen/innen). Ergänzt werden können diese vier Bereiche durch relevante unternehmensspezifische Aspekte (z.B. Umstrukturierungsprozesse)

Was sind die Ziele der psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Die GBU Psych stellt die Grundlage für die strukturierte und nachhaltige Umsetzung von verhältnispräventiven Maßnahmen zur Steigerung der psychischen (sowie physischen) Gesundheit der Mitarbeitenden dar. Sie hilft dabei, bereits vorhandene Ressourcen im Unternehmen auszubauen sowie potenzielle Gefährdungen für die Mitarbeitergesundheit zu minimieren. 

Wie oft sollte eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Im Arbeitsschutzgesetz wird keine Frist definiert, innerhalb derer die GBU Psych erneut durchgeführt werden sollte. Das liegt daran, dass eine starre zeitliche Vorgabe auch nicht zielführend ist: die Arbeitsumgebungen ändern sich in einer sehr dynamischen und unternehmensspezifischen Art und Weise, sodass für jedes Unternehmen individuell entschieden werden muss, wann eine erneute Durchführung der GBU Psych notwendig ist. Das ist vor allem bei wesentlichen Änderungen in der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung sowie in den sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz der Fall. 


Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben

Wer ist zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung verpflichtet?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jede/n Arbeitgeber/in Deutschland dazu, eine GBU Psych durchzuführen. Diese gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht ist unabhängig von der Unternehmensgröße und für jede/n Arbeitgeber/in beginnend mit dem ersten Mitarbeitenden gültig. 

Wer ist für die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Durchführung der GBU Psych trägt der/die Arbeitgeber/in. Er/sie kann sich jedoch fachliche und operative Unterstützung innerhalb und außerhalb des Unternehmens einholen. 

Welche gesetzliche Grundlage regelt die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die gesetzliches Grundlage für die GBU Psych liegt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), konkret im  §5 Abs. 6, der „psychische Belastungen bei der Arbeit“ als eine zu prüfende Gefährdung verankert. 

Die Umsetzung einer GBU Psych

Wie kann ich die psychische Gefährdungsbeurteilung in meinem Unternehmen umsetzen?

Das Arbeitsschutzgesetz regelt zwar die gesetzliche Grundlage der GBU Psych, lässt dabei aber offen, wie diese konkret durchzuführen ist. Tatsächlich sollte die operative Umsetzung dieses Projekts auch immer in Abhängigkeit von den jeweiligen Bedingungen im Unternehmen erfolgen. Eine „one size fits all“ Lösung gibt es hier nicht und wäre auch nicht sinnvoll. Bei der breiten Palette an Tools und Möglichkeiten kann es hilfreich sein, sich externe Unterstützung mit fachlicher Kompetenz und Erfahrungswissen einzuholen. Gleichzeitig ist dies nicht zuletzt aus datenschutztechnischen Gründen ein wichtiges Signal an Ihre Mitarbeitenden.

Wie unterstützt Heavo mein Unternehmen bei der GBU Psych?

Wir unterstützen Sie gerne über alle Prozessschritte der GBU Psych hinweg: von dem ersten Infogespräch bishin zur Umsetzung und Wirksamkeitsbewertung der Maßnahmen. Unsere digitale Plattform bietet Ihnen die Möglichkeit, alle Ergebnisse übersichtlich an einer Stelle zu dokumentieren und zu jeder Zeit einen Überblick über den jeweiligen Projektstatus zu haben. Zudem finden Sie hier hilfreiches Infomaterial zur eigenen Verwendung wie auch für die Kommunikation an Ihre Mitarbeitende. Wir schneidern Ihre Plattform individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Wünsche zu, um Sie bestmöglich in diesem Prozess unterstützen zu können. 

Nach welchen Grundsätzen sollten die Maßnahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Die GBU Psych zielt darauf ab, förderliche Arbeitsverhältnisse für die psychische (und physische) Gesundheit der Mitarbeitenden zu schaffen. Entsprechend haben verhältnispräventive Maßnahmen Vorrang vor verhaltenspräventiven Interventionen. Maßnahmen sollten primär technische und organisatorische Lösungen umfassen, die bei Bedarf mit persönlichen Interventionen ergänzt werden (vgl. TOP-Prinzip). Auf diese Weise können psychische Fehlbelastungen direkt an ihrer Ursache beseitigt bzw. minimiert werden. 

Welche Maßnahmen können aus einer psychischen Gefährdungsbeurteilung resultieren?

Jede GBU Psych ist nur so gut, wie die Maßnahmen, die daraus resultieren. Und diese wiederum sind abhängig von den unternehmensspezifischen Handlungsfeldern. Im Vorfeld einer GBU Psych ist also schwer zu sagen, welche Maßnahmen das sein können. Hier ist unser Anspruch, die Mitarbeitenden als Experten/innen für ihre Arbeitsplätze eng in den Prozess einzubeziehen und auf ihr Erfahrungswissen zu zählen. Gleichzeitig greifen wir auf einen großen unternehmensübergreifenden Schatz an Maßnahmenideen zurück, mit denen wir Sie und Ihre Mitarbeitende bei Bedarf unterstützen können.

Wie finde ich heraus, welche psychischen Belastungsfaktoren in meinem Unternehmen auftreten?

Zunächst einmal ist zu sagen, dass der Begriff „Belastung“ wertneutral zu verstehen ist. Er umfasst sowohl positive als auch negative Belastungen, also sowohl Ressourcen als auch Gefährdungen für die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden. Beides sollte im Rahmen einer Bestandsaufnahme analysiert werden. Das Ergebnis dieser Analyse besteht in der Identifikation tätigkeitsgruppenspezifischer wie auch -übergreifender Ressourcen und Handlungsfelder.

Ist die Dokumentation der psychischen Gefährdungsbeurteilung verpflichtend?

Ja, jede/r Arbeitgeber/in ist dazu verpflichtet, den Gesamtprozess sowie die Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Das beinhaltet auch die umgesetzten Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle.

Wie werden die Arbeitsbedingungen objektiv beurteilt?

Psychische Belastungen lassen sich im Gegensatz zu physischen Belastungen selten direkt beobachten. Wir müssen also die einzelnen Mitarbeitenden fragen, um einen Eindruck darüber zu erhalten, was deren psychische Gesundheit potenziell positiv oder negativ beeinflusst. Während die einzelne Mitarbeiteraussage hochgradig subjektiv erscheint, schafft die Summe aller Aussagen Objektivität.

Kann ich die Ergebnisse der GBU Psych für mein BGM nutzen?

Ja, im Endeffekt stellt die GBU Psych selbst sogar ein strategisches BGM dar. Sie liefert Ihnen eine wertvolle Grundlage für die Ableitung und Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. 

Gemeinsam.
Gesund.

Mit über 14 Jahren Erfahrung und einem Team von mehr als 50 Experten bieten wir maßgeschneiderte Gesundheitsdienstleistungen an. Unsere Plattform, die monatlich von über 5000 Nutzern aktiv genutzt wird, unterstützt seit 2022 auch die Mitarbeitenden kleinerer Unternehmen. Entdecken Sie mit uns, wie wir Ihr Wohlbefinden am Arbeitsplatz fördern können.

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